Tarifabschlüsse für Angestellte im Öffentlichen Dienst müssen auf Beamte, Richter und Staatsanwälte übertragen werden – Landesvorsitzender Saam: „Es droht weitere Abkopplung zur allgemeinen Lohnentwicklung“
Pressemitteilung vom 23.4.2015
Im März 2015 haben sich die Verhandlungspartner in der Tarifgemeinschaft der Länder auf eine Erhöhung der Löhne für Angestellte des Öffentlichen Dienstes verständigt. Nun ist eine Tariferhöhung für die rund 45.000 Angestellten des Öffentlichen Dienstes auch in Hessen beschlossen worden. Danach sollen die Gehälter rückwirkend ab März 2015 um 2 % angehoben werden, ab April 2016 um weitere 2,4 %.
Der Hessische Richterbund fordert, dass diese Lohnerhöhungen zeitgleich auf die hessischen Beamten, Richter und Staatsanwälte übertragen werden. „Es muss verhindert werden, dass unsere Richter und Staatsanwälte gänzlich von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung abgekoppelt werden. Die Einkommensschere zu Berufsgruppen mit vergleichbarer Ausbildung und Verantwortung darf nicht noch weiter wachsen. Eine Übertragung der Tarifabschlüsse für die Angestellten des Öffentlichen Dienstes auf Richter und Staatsanwälte ist daher dringend geboten“, so der Landesvorsitzende des Hessischen Richterbundes Daniel Saam. „Die hessische Landesregierung muss die im Koalitionsvertrag festgelegte Nullrunde und die Deckelung der Besoldungserhöhungen auf 1 % aufgeben.“