Stellungnahmen zu PsychKHG und PsychPbGHAG
Der Richterbund Hessen hat zu den geplanten Änderungen des PsychKHG und durch das PsychPbGHAG Stellung genommen.
Der Richterbund Hessen begrüßt diese Änderungen. Insbesondere die dringend gebotene Neuregelung des § 21 PsychKHG beseitigt den unhaltbaren verfassungswidrigen Zustand. Mit dem PsychPbGHAG wird die bewährte Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung fortgeführt.