Stellungnahme zum Dienstrechtsreformgesetz
Der Richterbund Hessen hat zum dritten Dienstrechtsreformgesetz Stellung genommen.
Der geplante finanzielle Ausgleich für Bereitschaftsdienste kann die notwendige Verbesserung der Personalausstattung nicht ersetzen und begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Richterbund Hessen sieht die geplante Öffnung der Amtsanwaltschaft für Volljuristen kritisch. Stattdessen sollte lieber die Attraktivität der bestehenden Justizberufe gesteigert werden.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.