Generationenwechsel: Hessischer Richter- und Staatsanwaltschaftsbund wählt Daniel Saam zum Vorsitzenden – Podiumsdiskussion zu Richterbesoldung und Schuldenbremse

Pressemitteilung vom 7.11.2014

Am 7.11.2014 kam der Landesverband Hessen im Deutschen Richterbund (DRB) im Haus am Dom in Frankfurt zu seiner alljährlichen Mitgliederversammlung zusammen. In diesem Jahr stand die Wahl des neuen Vorstandes an. Die bisherige Vorsitzende, Leitende Oberstaatsanwältin a.D. Dr. Ursula Goedel, und ihr Stellvertreter, Oberstaatsanwalt a.D. Peter Köhler, stellten sich nicht mehr zur Wahl. Zum neuen Vorsitzenden des größten deutschen Berufsverbandes der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Hessen wählten die Mitglieder den 37jährigen Dr. Daniel Saam, zu seiner ersten Stellvertreterin die 35jährige Constanze Veit. Dr. Ursula Goedel übernimmt den Posten der zweiten Stellvertretenden. Saam und Veit sind derzeit beide als Richter bzw. Richterin am Amtsgericht Frankfurt tätig.

Vor der Mitgliederversammlung fand eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Amtsangemessene Besoldung und Schuldenbremse“ statt. Nach Grußworten des Staatssekretärs im Justizministerium Thomas Metz, des Präsidenten des Oberlandesgerichts Dr. Roman Poseck, des hessischen Generalstaatsanwalts Hans-Josef Blumensatt und der Vorsitzenden des dbb Hessen, Ute Wiegand-Fleischhacker, folgte ein Fachvortrag von Prof. Dr. Michael Droege von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Droege erläuterte das Spannungsverhältnis zwischen beamtenrechtlichem Alimentationsprinzip und Schuldenbremse. Sodann diskutierten die Mitglieder des hessischen Landtages Christian Heinz (CDU) und Heike Hofmann (SPD) mit dem DRB-Landesvorsitzenden aus Nordrhein-Westfalen, Christian Friehoff und Professor Droege. Moderiert wurde die Podiumsdiskussion von der stellvertretenden DRB-Bundesvorsitzenden Andrea Titz.

Zu einer lebhaften Diskussion führte die Frage, ob die faktischen Besoldungs-einbußen, die Richter und Staatsanwälte in den vergangenen Jahren immer wieder hinnehmen mussten, und die im Vergleich zur Privatwirtschaft zu einem faktischen Einkommensverlust geführt haben, bereits den Kernbereich des Alimentations-prinzips angreifen. Dann müsste der Gesetzgeber die Besoldung jedenfalls anpassen. Mit Spannung sehen alle Beteiligten der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 3.12.2014 entgegen. Dort ist in verschiedenen Normenkontrollverfahren über diese Frage zu entscheiden. Immer wieder wurde in der Diskussion die Sorge darüber ausgedrückt, dass der Beruf des Richters und Staatsanwalts aufgrund stetigen Stellenabbaus, zunehmender Arbeitsbelastung sowie Besoldungskürzungen an Attraktivität verliere. Probleme bei der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses zeichneten sich bereits ab.

 

Zu den Personen:

Dr. Daniel Saam ist Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main. Vor seinem Eintritt in die Justiz war er zunächst als Rechtsanwalt und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität Frankfurt tätig. Danach begann er als Proberichter am Landgericht Darmstadt, bevor er zum Amtsgericht Frankfurt wechselte, wo er – nach einer Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa – seit Anfang dieses Jahres wieder tätig ist.

Constanze Veit ist Richterin am Amtsgericht Frankfurt am Main. Seit ihrem Eintritt in den Justizdienst vor knapp sechs Jahren war sie Zivilrichterin beim Amtsgericht Frankfurt, Beisitzerin in einer Jugendstrafkammer beim Landgericht Frankfurt sowie Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Gießen. Danach wurde sie für zwei Jahre an das Hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa abgeordnet. Seit Oktober 2013 ist sie wieder am Amtsgericht Frankfurt als Strafrichterin tätig.

Zum Deutschen Richterbund:

Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. Über seine 25 Mitgliedsvereine gehören ihm rund 15.500 Richter und Staatsanwälte an. Neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Deutschen Beamtenbund ist der Deutsche Richterbund eine Spitzenorganisation des öffentlichen Dienstes. Als solche ist er kraft Gesetzes (§ 118 des Bundesbeamtengesetzes) von der Bundesregierung bei der Vorbereitung von Gesetzen, die das Beamten- oder das Richterrecht betreffen, zu beteiligen.